Autoversicherung Vergleich

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Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung unterteilt sich in die Teil- und Vollkaskoversicherung. Beide Typen kommen für Schäden am Fahrzeug auf.

Während die Kfz-Haftpflicht eine gesetzliche Vorgabe, also eine Pflichtversicherung ist, kann die Kaskoversicherung freiwillig abgeschlossen werden. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht erstattet die Kaskoversicherung verursachte und entstandene Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherten. Die Kfz Haftpflicht übernimmt hingegen die Schäden des Unfallgegners.

Teilkasko vs. Vollkasko

Die Teilkaskoversicherung
Hierbei werden nur Schäden erfasst, die durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Glasbruch und Haarwild (wenn das Fahrzeug sich in Bewegung befand) sowie Marderbisse verursacht wurden.

Die Vollkaskoversicherung
umfasst ergänzend zu dem Schutz in der Teilkasko selbst verschuldete Schäden als auch Schäden durch Fremdeinwirkung (z.B. Vandalismus). Grundsätzlich sollte bei einem Neuwagen ein solcher Abschluss erfolgen.

Bei beiden Versicherungsarten kann der Versicherer eine Selbstbeteiligung (SB) wählen und damit die Höhe der Eigenleistung bei einem Schaden selbst bestimmen. Dieses wirkt sich natürlich positiv auf den eigentlichen Versicherungsbetrag aus.

Sinnvolle Erweiterung zur Kfz Haftpflichtversicherung

Die meisten Versicherungen sind freiwillig- bis auf die KFZ Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Da diese Art der Versicherung verpflichtend ist, besteht für die Versicherungsgesellschaften ein Kontrahierungszwang, was besagt, dass sie den Autofahrern nur in seltenen Fällen eine KFZ Haftpflichtversicherung verweigern dürfen.

Die Beiträge zur KFZ Haftpflicht setzen sich aus unterschiedlichen Gegebenheiten zusammen, die je nach Fahrer unterschiedlich sind. Eine Rolle dabei spielen Fahrgewohnheiten sowie Einteilungen in Typ- und Regionalklassen.

Bei der KFZ Haftpflichtversicherung beträgt die Mindestdeckungssumme für Personenschäden 7,5 Mio. Euro und für Sachschäden 1 Mio. Euro.

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