Die KFZ Haftpflichtversicherung ist ein Muss für mehr Sicherheit
Jeder Fahrzeughalter ist per Gesetz dazu verpflichtet, eine KFZ Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dieser Zwang bedeutet aber noch lange nicht, dass die Angebote aller Versicherungen dieselbe Leistung bieten oder zum Einheitspreis erhältlich sind. Ein umfassender Versicherungsvergleich lohnt sich bereits bei der vorgeschriebenen KFZ Haftpflicht.
Die KFZ Haftpflicht – Pflichtprogramm für jeden Fahrzeughalter
Für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge ist die Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Ohne entsprechende elektronische Bestätigung einer Assekuranz, der sogenannten eVB, braucht ein Fahrzeughalter nicht bei seiner Zulassungsstelle vorstellig werden. Nur mit entsprechendem Versicherungsschutz darf ein Fahrzeug auf deutschen Straßen bewegt werden.
Der Grund für solche Strenge liegt nicht fern: Vergleichbar mit der Privathaftpflicht reguliert eine KFZ Haftpflichtversicherung all die Schäden, die Anderen durch die Schuld des Versicherungsnehmers entstehen. Gerade im Straßenverkehr mit seinen Unwägbarkeiten und Gefahren muss dieser Schutz im Interesse von Geschädigten wie Schädigern unbedingt gewährleistet sein.
Darüber hinaus sollte sich jeder Verkehrsteilnehmer bewusst sein, dass auf der Straße nicht immer nur der Verursacher eines Schadens zur Rechenschaft gezogen wird. Sind Fahrer und Fahrzeughalter nicht ein und dieselbe Person, haften bei einem Unfall beide. Aus diesem Grund schirmen KFZ Haftpflichtversicherungen nicht immer nur den Versicherungsnehmer bzw. Fahrzeughalter ab. Versicherungsschutz erhält auch der angegebene Kreis von Fahrern.
Beitragsberechnung zur KFZ Haftpflichtversicherung nach vielen Faktoren
Wie viel ein Versicherungsnehmer als Versicherungsprämie bezahlt, hängt von mehreren Variablen, den sogenannten „Gefahrenmerkmalen“, von Fahrzeug und Versicherungsnehmer ab.
Auch bei einem eher langweiligen Lebensstil kann eine Versicherung deshalb teurer kommen als man denkt: Beim Versicherungsnehmer berücksichtigt werden Wohnort (Regionalklasse), Unfallhistorie (Schadenfreiheitsklasse), Beruf und Fahrerfahrung. Beim Fahrzeug errechnet sich die Prämie nach Art, Verwendungszweck und Unfallstatistik (Typklasse).
Der eigentliche Sinn der KFZ Haftpflichtversicherung ist der Schutz des Versicherten vor drei Arten von Schaden: an Vermögen, Sachen und Personen. Für diese drei Schadensarten hat der Gesetzgeber gesetzliche Mindestdeckungen in Höhe von jeweils 50.000, einer Million und 7,5 Millionen Euro vorgeschrieben. In der Regel bieten Assekuranzen zur eigenen Differenzierung (wie auch zur Orientierung am Marktdurchschnitt) deutlich höhere Deckungssummen an, die sich derzeit bei etwa 100 Millionen Euro bewegen. Nur bei Personenschäden gibt es ein Limit von acht bis zwölf Millionen Euro pro Geschädigtem.
Optionaler Schutz für den eigenen Wagen: Die Kaskoversicherung
Während die KFZ Haftpflichtversicherung bei einem Unfall die Schäden am Auto des Unfallgegners deckt, ist die Kaskoversicherung für die Sicherheit des eigenen Wagens da. Als Teilkaskoversicherung reguliert eine solche Police neben dem finanziellen Ausfall durch Diebstahl viele Schäden, die durch den Einfluss der Natur entstehen (wie etwa nach Feuer, Sturm oder Flut). Glasbruch und Kollisionen mit Wild sind in der Regel ebenfalls gedeckt.
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet neben allen Leistungen der Teilkasko noch zusätzlichen Schutz bei Schäden, die durch Vandalismus oder infolge von Fahrerflucht entstanden sind. Sogar nach einem selbstverschuldeten Unfall ist der eigene PKW versichert.


