Autoversicherung Vergleich

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Rabattschutz

Unter gewissen Umständen gewährt eine Versicherungsgesellschaft dem Kunden teilweise attraktive Rabatte.

Der Versicherungsbetrag wird anhand einer Vielzahl von unterschiedlichen Faktoren, Daten und Bewertungen ermittelt. Werden dabei einzelne Bewertungspunkte positiv beurteilt, kann es unter Umständen zu sehr attraktiven Rabatten kommen, die von den zu entrichtenden Zahlungen in Abzug gebracht werden.

Ein schönes Beispiel soll dieses erläutern:

Sara und Tatjana wohnen in Berlin, sind Nachbarn und fahren beide das gleiche Fahrzeug. Und wen sollte es wundern, beide sind bei ihrer Versicherung auf 50%.
Sara bezahlt dabei für ihr Fahrzeug 395 Euro im Jahr, während Tatjana ganze 974 Euro im Jahre bezahlen muss und das, obwohl beide bei der gleichen Versicherungsgesellschaft sind! Ein deutlicher Unterschied von 579 Euro im Jahr (das wären alleine 5790 Euro in 10 Jahren, die Tatjana mehr bezahlen muss!).

Erklärung:

Tatjana hat beruflich bedingt eine Vielzahl von Kilometern zurückzulegen, am Wochenende benutzt das Fahrzeug auch ihr Freund und ihr Bruder. Nachts parkt sie ihr Fahrzeuge gerne da, wo sich gerade ein freier Platz bietet. Sara hingegen ist cleverer und nutzt alle Rabattmöglichkeiten. Sie fährt ihren Wagen grundsätzlich nur selbst (Einzelfahrerrabatt), parkt diesen nachts in einer abgeschlossenen Garage (Garagenrabatt). Hinzu kommt, dass Sara den Wagen nur gelegentlich nutzt und auf ungefähr 6.000 Km im Jahr kommt, ihr Arbeitsplatz befindet sich sicher in einer Büroumgebung.

Wofür bezahlt Tatjana also im Einzelnen mehr?

Ihren Freund und ihren Bruder, beide Nutzen das Fahrzeug, alleine hier spart Sara im Durchschnitt 180 Euro, dazu kommen ungefähr 280 Euro für die höhere Kilometerleistung. Auch für das Parken in einer abgeschlossenen Garage spart Sara jedes Jahr kräftig.

Welche Rabatte bestehen bei den Autoversicherungen?

  • Berufsrabatt (bestimmte Gruppen erhalten einen ansehnlichen Rabatt)
  • Bahnrabatte (wer eine Jahreskarte hat, spart auch beim Auto)
  • Einzelfahrer (nur der Versicherte fährt das Auto)
  • Erstbesitzer (Erstbesitzer erhalten interessante Rabatte)
  • Fahrerkreis (Ist nur eine bestimmte Fahrergruppe berechtigt das Fahrzeug zu führen, bedeutet auch dieses interessante Rabatte)
  • Frau (bislang bezahlte eine Frau weniger)
  • Garage/Tiefgarage (wenn das Auto nachts sicher in einer Garage/Tiefgarage abgestellt ist)
  • Hausbesitzer (Hausbesitzer zahlen in der Regel weniger)
  • Kinder (bei Kindern bis zu 14 Jahren gibt es Rabatte)
  • Konkurrenz (sofern ein Angebot der Konkurrenz vorgelegt wird, erhält man oft Rabatt)
  • Mehrfachpolicen (alles bei einer Versicherung bedeutet auch einen ordentlichen Nachlass)
  • Nutzungsart (gewerblich, privat oder gemischt?
  • Verbrauchsarm (verbrauchsarme Autos bewirken einen Sonderrabatt)
  • Schadenfreiheit -SF- (der wichtigste Rabatt ist der Schadensfreiheitsrabatt)
  • Treue (auch bei Versicherungen wird Treue belohnt!)
  • Werkstattbindung (wird die von der Versicherung benannte Werkstatt genutzt, bedeutet dieses ebenfalls einen zusätzlichen Rabatt)
  • Wenigfahrer (umso weniger bedeutet umso weniger bezahlen!)
  • Zweitwagen (weist die Police des Erstwagens eine günstige Schadensfreiheits-Klasse auf, so ist auch der Zweitwagen erheblich günstiger)

Der Versicherungsnehmer sollte grundsätzlich darauf achten, wie hoch die Grundtarife der einzelnen Versicherungsgesellschaft sind. Hohe Rabattgewährungen kommen oft durch einen hohen Grundpreis zustande. Daher gilt vor dem Abschluss, immer einen entsprechenden Vergleich durchzuführen.

Ein Rabattschutz sollte grundsätzlich immer im Vertrag mit eingebunden werden, kommt es zu einem Schadensfall, so erfolgt keine Umstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse. Der Rabattschutz ist dabei bereits schon ab der SF4 (Schadensfreiheitsklasse 4) abschließbar. Bedenken sollte der Verbraucher auch, dass die Schadensfreiheitsklasse bei einem Versicherungswechsel an die neue Versicherung weitergegeben wird.

Der Rabattretter hingegen ist vertraglich erst ab SF2 (Schadensfreiheitsklasse 2) möglich und rettet sprichwörtlich den Kunden bei einem Schadensfall vor einer Zurückstufung.

Der Schadensfreiheitsbetrag kann übrigens nicht nur bei einem Wechsel mitgenommen werden, sondern darüber hinaus auch auf eine dritte Person übertragen werden. Diese muss sich allerdings in einem besonderen Verhältnis zum Versicherungsnehmer befinden (Lebens- oder Ehepartner, Kinder, etc.). Dabei wird der bisherige Schadensfreiheitsrabatt an die dritte Person einfach abgetreten.

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