Autoversicherung Vergleich

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Sonderkündigungsrecht: Jederzeit raus aus dem alten Vertrag

Jeder gut informierte Fahrzeughalter, der seine Autoversicherung kündigen und zu einem besseren Anbieter wechseln möchte, denkt dabei unweigerlich an den 30. November als Stichtag für die Kündigung. Da die meisten Versicherungsverträge zum Jahresende auslaufen und nur zu diesem Zeitpunkt regulär beendet werden können, ergibt sich mit Kündigungsfrist als Tag der Abrechnung der 30. November.

Neben der ordentlichen Kündigung mit einem Wechsel der Autoversicherung zum 1. Januar des Folgejahres gibt es allerdings noch die Möglichkeit, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Der Vorteil einer außerordentlichen Kündigung liegt auf der Hand: Sie sind an keinen Stichtag gebunden, sondern müssen sich nur weiterhin an eine Kündigungsfrist von vier Wochen halten.

Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung

In der Regel gibt es zwei Szenarien für die außerordentliche Kündigung Ihrer Autoversicherung. Variante eins ist das Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung der Prämie. Damit das Recht auf Beendigung des Vertrags greift, muss das Unternehmen allerdings unbedingt die Beiträge erhöhen ohne zugleich den Leistungsumfang des Versicherungspakets zu erweitern.

Dies passiert zum Beispiel dann, wenn der Versicherer Ihr Fahrzeug in eine teurere Typklasse einstuft. Mit Erscheinen frischer Unfallstatistiken wird die Gefahr von Schäden für jedes Modell neu berechnet – sollte Ihr Auto dabei deutlich schlechter abschneiden als im Vorjahr, müssen Sie mit höheren Beiträgen rechnen.

Auch bei einer Veränderung der Regionalklasse, also der Neueinstufung des Zulassungsorts Ihres Fahrzeugs, greift das Sonderkündigungsrecht. Wie bei der Typklasse auch wird die Wahrscheinlichkeit einer Schadenregulierung an einem bestimmten Ort regelmäßig neu berechnet. Manche Orte sind gefährlicher als andere und die Autoversicherung lässt sich ein höheres Risiko natürlich bezahlen. Sollte Ihr Zulassungsort schlechter eingestuft werden und müssen Sie dadurch mit höheren Beiträgen rechnen, haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung. (Achtung: Die Veränderung der Regionalklasse durch einen Wechsel des Zulassungsortes via Umzug gilt nicht als Kündigungsgrund.)

Ihre Autoversicherung hat die Pflicht, Sie über veränderte Vertragsbedingungen zu informieren. Das Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung besteht dabei für vier Wochen und beginnt mit dem Tag, an dem Sie über die Veränderungen informiert wurden.

Auch aus einer Schadenregulierung folgt das Sonderkündigungsrecht

Die zweite Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung besteht immer dann, wenn Ihre gegenwärtige Autoversicherung einen Schaden reguliert hat. Diese Voraussetzung bedeutet nicht, dass die Assekuranz auch gezahlt haben muss: Ein Schaden gilt selbst dann als reguliert, wenn die Versicherung einen Anspruch auf Schadenersatz abwehrt. Wie bei der außerordentlichen Kündigung nach einer Beitragserhöhung gilt auch hier eine Frist von vier Wochen, ansonsten erlischt das Recht.

Übrigens: Wenn Sie ein neues Auto kaufen, haben Sie automatisch wieder freie Wahl bei der Autoversicherung. Sobald Sie Ihren Alten bei der Zulassungsstelle abmelden, wird auch der bestehende Versicherungsvertrag automatisch gekündigt. Nutzen Sie diese freie Wahl und besorgen Sie sich eine günstige Assekuranz mit dem Autoversicherungsvergleich.

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