Vollkaskoversicherung bietet den Rundumschutz
Die Kaskoversicherung ist ein optionaler Zusatz zur gesetzlichen KFZ-Haftpflicht, welche bei einem Unfall nur die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners reguliert. Ohne den zusätzlichen Schutz einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung trägt man für Schäden am eigenen Auto oft selbst die Verantwortung.
Die umfangreichen Leistungen der KFZ Vollkaskoversicherung
In der KFZ Vollkaskoversicherung ist immer das volle Leistungsspektrum der Teilkasko integriert. Letztere ist so gestaltet, dass ein Versicherungsnehmer gegen viele Faktoren geschützt ist, die zu Schäden am eigenen Fahrzeug führen können. Neben dem Totalverlust des PKW durch Diebstahl zählen dazu in der Regel Schäden durch die Launen der Natur (Hagel, Sturm, Überschwemmung), durch Feuer oder durch Wildunfälle.
Darüber hinaus deckt die Vollkaskoversicherung einige weitere Schadenfaktoren ab. So zahlt sie auch bei selbstverschuldeten Unfällen oder wenn Dritte das Auto beschädigen, ohne dass deren Versicherung in die Pflicht genommen werden kann (zum Beispiel bei Fahrerflucht). Mutwillige Zerstörung durch Fremde – ein sogenannter Vandalismusschaden – wird ebenfalls von der KFZ Vollkasko reguliert.
Die Zahlung verweigern kann eine Assekuranz freilich dann, wenn ein Versicherungsnehmer einen Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat. Allerdings garantieren mittlerweile immer mehr Versicherungen eine Schadenregulierung auch bei grober Fahrlässigkeit; dies muss allerdings explizit festgeschrieben sein.
Leider kann der umfassende Versicherungsschutz einer KFZ Vollkaskoversicherung dazu verleiten, die Regulierungsbereitschaft einer Assekuranz zu überschätzen. So hat ein Versicherungsnehmer neben vielen Rechten und Zahlungsgarantien auch einige Pflichten: Er muss im Schadenfall beispielsweise unverzüglich die Versicherung informieren, zur vollständigen Aufklärung eines Falles beitragen und (sofern ihm dies möglich ist) alles für die Minderung eines Schadens tun.
So werden die Beiträge zur KFZ Vollkasko berechnet
Wie bei allen Varianten der KFZ Versicherung berücksichtigt eine Assekuranz bei der Berechnung der Beitragsprämien zur Vollkasko mehrere Variablen, die sowohl das Fahrzeug wie auch den Fahrzeughalter bzw. die Fahrer beschreiben.
Beim KFZ zählen vor allem die Unfallstatistik des Modells (Typklasse) und der Ort der Zulassung (Regionalklasse). Nicht jedes Fabrikat ist gleich oft in Unfälle verwickelt und nicht überall passieren ähnlich viele Unfälle – ein Versicherungsunternehmen nutzt also bei der Festlegung Ihrer Prämie im Prinzip eine einfache Wahrscheinlichkeitsrechnung. Beim Fahrzeughalter oder den Fahrern bemisst die Versicherung besonders die Länge der Schadenfreiheit. Durch Zustimmung zur Selbstbeteiligung im Schadenfall lassen sich die Beiträge zur KFZ Vollkaskoversicherung zusätzlich reduzieren.
Besonders wichtig: Da im Gegensatz zur Teilkasko bei der Prämienberechnung der Vollkaskoversicherung die Länge der Schadenfreiheit berücksichtigt wird, kann diese am Ende günstiger sein als die kleinere Variante mit geringerem Leistungsumfang.
Oft lohnt sich die Vollkasko in finanzieller Hinsicht gegenüber der Teilkaskoversicherung ab einem Schadenfreiheitsrabatt von 30 Prozent. Bei einem Unfall sollten Sie dann aber genau abwägen, ob Sie die Versicherung zur Schadenregulierung heranziehen. Ist ein Schaden nur von der Vollkaskoversicherung gedeckt (und nicht von der mit enthaltenen Teilkasko), werden Sie unter Umständen in eine teurere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und der finanzielle Vorteil der Vollkasko ist verflogen. Da bei der Teilkaskoversicherung die Schadenfreiheit nicht berücksichtigt wird, kann bei einem von ihr gedeckten Schaden auch keine Rückstufung erfolgen.


